Änderungsprotokoll zum neuen DBA

| NL Law

Am 11.1.2016 haben die Niederlande und Deutschland ein Protokoll unterzeichnet, das einige Änderungen des DBA 2012 enthält (das Protokoll ist in den Niederlanden auf der Website des Finanzministeriums veröffentlicht). Der niederländische Staatssekretät hatte dieses Protokoll bereits in einem Brief vom 5.9.2014 angekündigt.

Neben einigen kleineren Änderungen betrifft das Protokoll vor allem die Besteuerung der Einkünfte von Arbeitnehmern, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges arbeiten (Artikel 14 Abs. 4). Das DBA 2012 enthielt hier eine Abweichung vom OECD Musterabkommen. Es stellte nicht auf den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ab, sondern auf den Wohnsitz des Arbeitnehmers. Das Protokoll verwirft nun die Fassung des DBA 2012 und geht zurück zum OECD Musterabkommen. Es bleibt somit bei der Rechtslage, wie sie auch unter dem DBA 1959 bestand.

Interessant ist auch eine Klarstellung in Ziff. XIII des DBA 2012. Bei Pensionen war es nicht völlig eindeutig, ob sich die 15.000€ Grenze nur auf einzelne Pensionen bezog oder auf den Bruttogesamtbetrag  der aus einem Vertragsstaat bezogenen Pensionen. Das Protokoll stellt nunmehr klar, dass sich die Grenze auf den Bruttogesamtbetrag bezieht.

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