Unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes haben die Vermittler (Banken oder andere Vermittler) und Berater eine besondere Sorgfaltspflicht. Sie sind dafür verantwortlich, die Anleger über den Kauf von Finanzprodukten zu informieren. Darüber hinaus beinhaltet diese Sorgfaltspflicht die Verpflichtung für Vermittler und Berater, sich mit der finanziellen Situation des Anlegers, seinem Kenntnisstand und seiner Erfahrung sowie seinem Anlageziel vertraut zu machen. Dies wird auch als “Kenne deinen Kunden”-Regel bezeichnet.
Die besondere Sorgfaltspflicht der Vermittler steigt mit der Intensität der Rechtsbeziehung zum Anleger. Für ein Beratungsverhältnis gilt eine weniger weitreichende Sorgfaltspflicht als für ein Vermögensverwaltungsverhältnis.
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