Schadenersatz, Haftungs- und Versicherungsrecht

Bei LexQuire beraten wir Unternehmen und Privatkunden bei der Findung und Durchsetzung ihrer Ansprüche im Schadensfall. Aufgrund der engen Zusammenarbeit unserer Experten können wir Ihnen auch dann bei der Geltendmachung Ihrer Interessen helfen, wenn der Schädiger im Ausland sitzt.

Schadensersatz durch Expertenwissen

Unsere Anwälte setzen sich mit ihrem Know-How und ihrer Erfahrung dafür ein, Ihre Interessen zu verfolgen. Wir beraten Geschädigte bei der Verfolgung ihrer rechtmäßigen Ansprüche und stehen unseren Kunden bei, wenn Sie in Anspruch genommen werden.

Dabei wissen wir, worauf es ankommt. Ob bei Auseinandersetzungen mit der Versicherung oder dem Unfallgegner, unsere LexQuire-Spezialisten wissen stets, was zu tun ist, damit Sie zu Ihrem Ziel gelangen.

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Wir beraten Sie, wenn sie Geschädigter eines Unfalles sind. Unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie den Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht.

Sicherheit dank Kompetenz

Unsere Spezialisten haben eine nachweisliche Erfolgsbilanz. Sie beraten Sie gerne zum frühestmöglichen Zeitpunkt und führen Sie zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Internationaler Erfolg

Durch unsere international erfahrenen Experten können wir Ihre Interessen auch über die Landesgrenze hinaus vertreten. Sitzt der Gegner im Ausland, ist er dadurch nicht unerreichbar. Wir stellen sicher, dass Ihr Schadensersatz auch dort erreicht werden kann.

Haftung im Unternehmen

Geschäftsführer und Aufsichtsräte werden zunehmend zur Verantwortung gezogen. Die Verwaltung einer juristischen Person ist daher mit immer mehr Risiken verbunden. Dies gilt nicht nur für Direktoren von großen (börsennotierten) Unternehmen. Auch Geschäftsführer von kleinen Unternehmen sind Risiken ausgesetzt, ebenso wie Geschäftsführer von Vereinen und Stiftungen. In einigen Fällen führen diese Risiken sogar zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers.

Persönliche Haftung

Grundsätzlich ist ein Geschäftsführer nur dann persönlich haftbar, wenn ihm ein ernsthaftes Verschulden zur Last gelegt werden kann. Immer häufiger gelingt es jedoch den Treuhändern und Gläubigern, einen Geschäftsführer haftbar zu machen. Diese Haftung kann auf eine fehlerhafte Gründung des Unternehmens, eine unsachgemäße Verwaltung, die Schädigung von Gläubigern, das leichtfertige Eingehen von Verpflichtungen oder die verspätete Zahlung von Steuerschulden zurückzuführen sein. Als Verantwortlicher einer juristischen Person ist es wichtig, Art und Umfang der Risiken im Voraus zu kennen. LexQuire berät Sie gerne so früh wie möglich, um dem Risiko einer Inanspruchnahme vorbeugend zu begegnen.

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