Geschäftsführer und Aufsichtsräte werden zunehmend zur Verantwortung gezogen. Die Verwaltung einer juristischen Person ist daher mit immer mehr Risiken verbunden. Dies gilt nicht nur für Direktoren von großen (börsennotierten) Unternehmen. Auch Geschäftsführer von kleinen Unternehmen sind Risiken ausgesetzt, ebenso wie Geschäftsführer von Vereinen und Stiftungen. In einigen Fällen führen diese Risiken sogar zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers.
Persönliche Haftung
Grundsätzlich ist ein Geschäftsführer nur dann persönlich haftbar, wenn ihm ein ernsthaftes Verschulden zur Last gelegt werden kann. Immer häufiger gelingt es jedoch den Treuhändern und Gläubigern, einen Geschäftsführer haftbar zu machen. Diese Haftung kann auf eine fehlerhafte Gründung des Unternehmens, eine unsachgemäße Verwaltung, die Schädigung von Gläubigern, das leichtfertige Eingehen von Verpflichtungen oder die verspätete Zahlung von Steuerschulden zurückzuführen sein. Als Verantwortlicher einer juristischen Person ist es wichtig, Art und Umfang der Risiken im Voraus zu kennen. LexQuire berät Sie gerne so früh wie möglich, um dem Risiko einer Inanspruchnahme vorbeugend zu begegnen.