Internationales Erbrecht

Anwälte und Notare für Ihre professionelle Nachlassregelung

Jeder muss sich irgendwann mit dem Erbrecht auseinandersetzen. Das Erbrecht spielt sowohl bei der Regelung des eigenen Nachlasses als auch im Falle des Todes eines geliebten Menschen eine wichtige Rolle. Unsere Spezialisten können Sie in beiden Szenarien rund um das Erbrecht beraten.

Internationales Erbrecht

Wenn dabei Vermögenswerte im Ausland auftauchen, wird dies zu einem Fall des internationalen Erbrechts – eine Kernkompetenz unseres Teams, bei der wir Sie mit langjähriger Erfahrung umfassend begleiten.

Als Anwälte und Notare, spezialisiert auf internationalem Erbrecht und grenzüberschreitenden Erbschaften, unterstützen wir regelmäßig internationale und ausländische Kunden in unserer Anwaltskanzlei bei der Lösung von Fällen, bei denen unterschiedliche nationale Erbrechtsverordnungen und steuerliche Regelungen berücksichtigt werden müssen:

  • Erblasser hatte seinen Wohnsitz im Ausland.
  • Erblasser besaß Vermögenswerte im Ausland.
  • Erbe wohnt im Ausland.
  • Der zukünftige Erblasser möchte seine Nachfolge zu Lebzeiten planen und besitzt Vermögen im Ausland.
  • Testamentsvollstrecker mit Angelegenheiten, die ausländischen Vermögenswerten betreffen.

Für all diese Fälle und andere grenzüberschreitende Angelegenheiten sind dies die wichtigsten Aspekte, auf die wir in der juristischen Beratung besonderen Wert legen.

Welches Erbrecht gilt und wann findet ausländisches Erbrecht Anwendung?

Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)

Einführung: Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt die Anwendbarkeit von nationalem Erbrecht auf grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der EU. Sie sorgt für Klarheit, insbesondere wenn der Erblasser oder die Erben in verschiedenen Ländern leben.

Rechtswahl im Testament

Erblasser können im Testament das Recht ihres Heimatlandes wählen, auch wenn sie in einem anderen Staat leben. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Nachfolge klar und nach ihren Wünschen zu regeln.

Erblasser ohne Testament – Gewöhnlicher Aufenthalt

Wenn kein Testament vorliegt, richtet sich das anwendbare Erbrecht in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Dies kann zu komplexen Situationen führen, wenn der Aufenthalt oder die Vermögenswerte grenzüberschreitend sind.

Testament und Erbvertrag mit Auslandsbezug

Gültigkeit ausländischer Testamente

Testamente, die im Ausland errichtet wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland oder anderen Ländern gültig sein. Entscheidend ist, dass sie den formellen und inhaltlichen Anforderungen des jeweiligen Landes entsprechen.

Rechtswahl und Pflichtteilsrecht

Auch bei grenzüberschreitenden Erbfällen bleibt das Pflichtteilsrecht bestehen. Dieses soll nahe Angehörige schützen, auch dann wenn der Erblasser in einem anderen Land gelebt hat oder dort Vermögenswerte hinterlassen hat. Jedoch können Unterschiede zwischen den nationalen Pflichtteilsregelungen rechtliche Herausforderungen mit sich bringen.

Ein oder mehrere Testamente

Wenn mehrere Testamente in verschiedenen Ländern existieren, ist zu klären, ob diese miteinander vereinbar sind oder ob sie sich gegenseitig aufheben. Eine sorgfältige Prüfung und Harmonisierung der Testamente ist entscheidend, um Konflikte und Unklarheiten zu vermeiden.

Nachlassabwicklung im Ausland

Nachlassabwicklung mit Testament

Wenn ein Testament vorhanden ist, richtet sich die Nachlassabwicklung nach den darin festgelegten Wünschen des Erblassers. Bei internationalen Fällen ist sicherzustellen, dass das Testament in den betroffenen Ländern rechtlich gültig ist und die Erben ihre Ansprüche reibungslos geltend machen können. Hierbei spielen beglaubigte Übersetzungen und die Anerkennung ausländischer Dokumente eine wichtige Rolle.

Nachlassabwicklung ohne Testament – Gesetzliche Erbfolge

Liegt kein Testament vor, wird der Nachlass gemäß den gesetzlichen Erbfolgeregelungen des Landes abgewickelt, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer in welcher Reihenfolge erbberechtigt ist. In grenzüberschreitenden Fällen kann dies zu komplexen juristischen Fragen führen, insbesondere wenn Vermögenswerte im Ausland sind.

Nationaler Erbschein oder europäisches Nachlasszeugnis?

Für die Abwicklung eines Nachlasses kann entweder ein nationaler Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis erforderlich sein. Das europäische Nachlasszeugnis erleichtert die Anerkennung der Erbfolge in anderen EU-Mitgliedsstaaten und sorgt für eine reibungslose Abwicklung in grenzüberschreitenden Fällen. Die Wahl des richtigen Dokuments hängt von der Situation und den beteiligten Ländern ab.

Internationales Erbschaftsteuerrecht

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln die Handhabung der Erbschaftsteuer in grenzüberschreitenden Fällen, um eine doppelte Besteuerung des Nachlasses zu vermeiden. Diese Abkommen definieren welches Land das Besteuerungsrecht hat und bieten oft Mechanismen zur Steueranrechnung. Sie sind besonders wichtig bei Vermögenswerten in verschiedenen Ländern.

Nationales Erbschaftsteuerrecht

Jedes Land hat seine eigenen Regelungen zur Erbschaftsteuer, einschließlich Steuerklassen, Freibeträgen und Steuersätzen. Diese Unterschiede können erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast der Erben haben, insbesondere in internationalen Fällen, in denen mehrere Länder beteiligt sind.

Koordination von zivilrechtlichem Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht bei ausländischen Fällen

Die Verbindung von zivilrechtlichem Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht ist in internationalen Fällen oft komplex. Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen können dazu führen, dass Erben unerwartet hohe Steuerlasten tragen. Eine sorgfältige Koordination dieser beiden Rechtsbereiche ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden.

Ansprechpartner für Internationales Erbrecht