(Internationales) Erbrecht

Jeder hat irgendwann einmal mit dem Erbrecht zu tun. Das Erbrecht spielt sowohl bei der Regelung des eigenen Nachlasses als auch beim Tod eines nahestehenden Menschen eine wichtige Rolle. Komplizierter wird es dann, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt hinzukommt. Unsere LexQuire-Spezialisten auf dem Gebiet des deutschen und des niederländischen Erbrechts können sie in beiden Situationen unterstützen.

Gesetzliches Erbrecht der Niederlande

Wenn der Verstorbene kein Testament gemacht hat, gelten im niederländischen Recht die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts. Die Erben haben dann die Wahl, das Erbe rein und wohltätig anzunehmen oder es auszuschlagen. Dies ist eine persönliche Entscheidung, die strategisch getroffen werden kann. Unsere Spezialisten sind gerne bereit, Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten mit Ihnen zu besprechen. Darüber hinaus verfügen sie über umfangreiche Erfahrungen in internationalen und grenzüberschreitenden Angelegenheiten.

Erbschein

Mit einem Erbschein können die Erben ihren Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen nachweisen. In den Niederlanden stellt der Notar eine solche Bescheinigung aus, nachdem er geprüft hat, ob der Verstorbene ein Testament gemacht hat und wer die Erben sind. In Deutschland erhalten Sie eine solche Bescheinigung vom Gericht. Diese Erklärung wird häufig von Banken und anderen Behörden verlangt. Unsere Fachleute helfen Ihnen dabei, den richtigen Weg durch die Gesetzmäßigkeiten zu finden

Europäisches Nachlasszeugnis (EU- Erbschein):

Das Europäische Nachlasszeugnis vereinfacht die Abwicklung von internationalen Erbschaften innerhalb der Europäischen Union. Mit dieser Erklärung können Erben, Vermächtnisnehmer oder Testamentsvollstrecker eines Nachlasses ihre Rechte in anderen EU-Mitgliedstaaten nachweisen.

Unsere Notare haben Fachkenntnisse im internationalen Erbrecht. Nach sorgfältiger Prüfung der Testamentsunterlagen und/oder der gesetzlichen Erbfolge erstellen sie die Erklärung. Dies ist besonders effizient für grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten. Unsere Experten beraten und begleiten Sie, um sicherzustellen, dass das Verfahren reibungslos und im Einklang mit dem EU-Recht verläuft.

Die grenzüberschreitende Erbschaft innerhalb der Europäischen Union wird von unserer Anwaltskanzlei und unseren Notaren erleichtert, z. B. von unseren Niederlassungen oder Partnerbüros in Deutschland, Belgien, Rumänien oder Spanien.

Niederländisches Testament

Wenn der Verstorbene ein notariell beurkundetes Testament hatte, handelt es sich um ein Testament des Erblassers. Der Erblasser ist frei in dem, was er in sein Testament aufnehmen möchte. Es gibt jedoch eine Reihe von Rechtsschutzvorschriften (einschließlich des rechtmäßigen Teils), die berücksichtigt werden sollten. Unsere Notariatskandidaten beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten der Nachlassplanung, Ihrer “Estate Planning”

Ob Sie ein (lebenslängliches) Testament errichten wollen, Beratung bei Ihrer Nachlassplanung benötigen oder einen Erbschein ausstellen lassen wollen – die Spezialisten von LexQuire helfen Ihnen weiter.

Vererbung

Wir versuchen so weit wie möglich, in Absprache mit allen Beteiligten eine korrekte Erbschaftsabwicklung zu erreichen. Ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht (mehr) möglich? Dann begleiten wir Sie während des Verfahrens vor Gericht. Da unsere Anwälte & Rechtsberater, Steuerberater und Notare mit der Gesetzgebung auf allen Seiten der Grenze vertraut sind, können wir Ihnen auch in internationalen Erbrechtsfragen hervorragende Dienste leisten.

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