Verrechnung und Insolvenz

| NL Law

Wenn zwei Parteien voneinander etwas fordern, kann auf eine Verrechnung zurückgegriffen werden. Der Betrag der ausstehenden Schuld wird um den Betrag einer ausstehenden Forderung verringert, der Saldo bildet das verbleibende Schuldverhältnis zwischen den Parteien. Im Prinzip ist die Mitwirkung der Gegenpartei nicht erforderlich. Die Voraussetzung ist, dass der Schuldner sowohl zur Zahlung der Schulden, als auch zur Einziehung der Forderung befugt ist. Die Befugnis besteht nicht hinsichtlich einer Forderung und einer Schuld, die in voneinander getrennte Vermögen fallen. Ferner gibt es zahlreiche Ausnahmen und genauere Bestimmungen, beispielsweise bezüglich der Anrechnung der unter die Verrechnung fallenden Forderungen, worauf ich in diesem Beitrag nicht eingehen werden. Es ist wichtig, dass eine Verrechnungserklärung an die Gegenseite abgegeben wird.

Im geschäftlichen Verkehr kann man es mit verschiedenen juristischen Personen zu tun bekommen, die in einem organisatorischen Verhältnis zueinander stehen. Auch in diesem Fall können die Parteien vereinbaren, dass sie Forderungen und Schulden untereinander verrechnet werden. Dazu führe ich das folgende Beispiel an:

A kauft regelmäßig Grundstoffe bei B für die Fertigung von Produkten, die er an C liefert. B und C gehören demselben Konzern an, von dem M die Muttergesellschaft ist. M hat 100 % der Anteile an B und C inne. Die Parteien vereinbaren, dass Sie das Recht haben, die Rechnungen, die B an A sendet, mit den Rechnungen, die A an C sendet, zu verrechnen. Das Recht auf eine gegenseitige Verrechnung ergibt sich hier nicht (nur) aus dem Gesetz, sondern basiert auf der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.

Auch im Falle einer Insolvenz besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, doch noch zu einer Verrechnung überzugehen. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl die Forderung, als auch die Schuld, vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind oder aus Handlungen hervorgehen, die vor der Insolvenzeröffnung mit dem Insolvenzschuldner verrichtet wurden.

In einem Rechtsstreit, in dem am 23. Januar 2018 vom Gerechtshof Den Bosch ein Urteil erlassen wurde, war von einer Situation die Rede, die dem zuvor genannten Beispiel ähnelte. A behauptete, eine gegenseitige Verrechnung mit B und C vereinbart zu haben. M bestritt dies und verlangte als Pfandinhaber für die Forderungen, die B gegenüber A hatte, von diesem die Zahlung der offenen Rechnungen. Unabhängig von der Diskussion über die Existenz der getroffenen Vereinbarungen bezüglich der gegenseitigen Verrechnung, urteilte der Gerichtshof, dass eine diesbezügliche Berufung nicht erfolgreich sein konnte, da A zwar eine Schuld gegenüber B hat, aber keine Forderung. Für eine Verrechnung ist es erforderlich, dass eine Partei sowohl Schuldner als auch Gläubiger ist. Dieses Urteil ist eine Bestätigung eines früheren Urteils des obersten niederländischen Gerichtshofes Hoge Raad vom 15. Januar 1999, in dem sich der Empfänger auf die Möglichkeit einer gegenseitigen Verrechnung, wie diese in Artikel 24 des niederländischen Beitreibungsgesetzes aufgenommen ist, berufen hat.

Für weitere Informationen können Sie Kontakt aufnehmen mit Herr G. Spera (E-Mail-Adresse: spera@lexquire.nl).

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