Verordnung über Beschwerden
Adress: LexQuire LLP, 6199 AE Maastricht, Die Niederlande
E-mail: klachtencommissaris@lexquire.nl
Für Beschwerden über die Dienstleistungen, die Rechnungstellung, die Beschreibung der Tätigkeiten, das Verhalten der Mitarbeiter oder Partner und/oder jede andere Angelegenheit, an der LexQuire LLP beteiligt ist, können Sie sich jederzeit an den Beschwerdebeauftragten von LexQuire LLP wenden. Beschwerden können schriftlich per E-Mail oder Post an den Beschwerdebeauftragten gerichtet werden. Es wird auf das folgende Beschwerdeverfahren der Kanzlei LexQuire LLP verwiesen:
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
- – In diesem Beschwerdeverfahren werden die folgenden Begriffe definiert:
- Beschwerde: jede schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit durch den Mandanten oder im Namen des Mandanten gegenüber dem Rechtsanwalt oder den unter seiner Verantwortung tätigen Personen über den Abschluss und die Ausführung des Mandatsvertrags, die Qualität der Dienstleistungen oder die Höhe des Honorars, wobei es sich nicht um eine Beschwerde im Sinne von § 4 des Rechtsanwaltsgesetzes (Advocatenwet) handelt;
- Beschwerdeführer: der Kunde oder sein Vertreter, der eine Beschwerde einreicht;
- Beschwerdebeauftragter: der Rechtsanwalt, der mit der Bearbeitung der Beschwerde betraut ist;
Artikel 2 Anwendungsbereich
- Diese Geschäftsordnung gilt für alle Verträge zwischen die niederländischen Niederlassungen von LexQuire LLP und dem Mandanten.
- Jeder Anwalt von LexQuire ist für die Bearbeitung von Beschwerden in Übereinstimmung mit dem Beschwerdeverfahren der Kanzlei verantwortlich.
Artikel 3 Zielsetzungen
Die Ziele dieses Beschwerdeverfahrens sind
- ein Verfahren zur konstruktiven Bearbeitung von Kundenbeschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitraums festzulegen;
- ein Verfahren zur Feststellung der Gründe für die Beschwerden der Kunden festzulegen;
- Aufrechterhaltung und Verbesserung bestehender Beziehungen durch eine gute Bearbeitung von Beschwerden;
- Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Beschwerden auf kundenorientierte Weise;
- Verbesserung der Qualität des Dienstes durch Beschwerdemanagement und Beschwerdeanalyse.
Artikel 4 Informationen bei Aufnahme der Dienstleistung
- Diese Vorschriften über Beschwerden sind auf der Website der Kanzlei veröffentlicht. Darüber hinaus hat der Rechtsanwalt den Mandanten vor Abschluss des Vertrages über die Erbringung beruflicher Dienstleistungen darüber zu informieren, dass die Kanzlei über eine Beschwerdeordnung verfügt und dass diese Verordnung auf die erbrachten Dienstleistungen Anwendung findet.
- LexQuire hat in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, bei welcher unabhängigen Partei oder Behörde eine Beschwerde, die nach der Bearbeitung nicht gelöst wurde, eingereicht werden kann, um eine verbindliche Entscheidung zu erhalten, und hat dies in der Auftragsbestätigung bekannt gegeben.
- Beschwerden im Sinne von Artikel 1 dieser Geschäftsordnung Beschwerden, denen nicht abgeholfen wurde, können vor dem Zivilgericht des Bezirksgerichts Limburg mit Sitz in Maastricht verhandelt werden.
Internes Beschwerdeverfahren
- Wendet sich ein Mandant mit einer Beschwerde über einen der Anwälte von LexQuire Tax & Law, wird die Beschwerde an den Beschwerdebeauftragten weitergeleitet, für das Kanzlei in Heerlen ist dies Herr T.J. Wittendorp und für das Kanzlei in Maastricht-Airport Frau L.E.I.K. Jaminon.
- Der Beschwerdebeauftragte informiert die beschwerte Person darüber, dass die Beschwerde eingereicht wurde, und gibt dem Beschwerdeführer und der beschwerten Person die Möglichkeit, die Beschwerde zu erläutern.
- Die Person, die Gegenstand der Beschwerde ist, wird versuchen, gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung zu finden, eventuell nach Intervention des Beschwerdebeauftragten.
- Der Beschwerdebeauftragte bearbeitet die Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eingang oder benachrichtigt den Beschwerdeführer bei Überschreitung dieser Frist unter Angabe der Gründe und der Frist, innerhalb derer über die Beschwerde entschieden werden soll.
- Der Beschwerdebeauftragte unterrichtet den Beschwerdeführer und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, schriftlich über die Entscheidung zur Begründetheit der Beschwerde, unabhängig davon, ob sie mit Empfehlungen verbunden ist oder nicht.
- Wurde die Beschwerde zufriedenstellend bearbeitet, unterzeichnen der Beschwerdeführer, der Beschwerdebeauftragte und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, die Entscheidung, ob die Beschwerde begründet ist.
Artikel 6 Vertraulichkeit und kostenlose Bearbeitung von Beschwerden
- Der Beschwerdebeauftragte und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, wahren bei der Bearbeitung von Beschwerden Vertraulichkeit.
- Der Beschwerdeführer ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung für die Kosten der Bearbeitung der Beschwerde zu zahlen.
Artikel 7 Zuständigkeiten
- Der Beschwerdebeauftragte ist für die rechtzeitige Bearbeitung der Beschwerde verantwortlich.
- Die beschwerte Person wird den Beschwerdebeauftragten über jeden Kontakt und eine mögliche Lösung auf dem Laufenden halten.
- Der Beschwerdebeauftragte hält den Beschwerdeführer über die Bearbeitung der Beschwerde auf dem Laufenden.
- Der Beschwerdebeauftragte hält die Beschwerdeakte auf dem neuesten Stand.
Artikel 8 Registrierung von Beschwerden
- Der Beschwerdebeauftragte registriert die Beschwerde und den Gegenstand der Beschwerde.
- Eine Beschwerde kann in mehrere Themen unterteilt werden.
- Der Beschwerdebeauftragte erstattet regelmäßig Bericht über die Bearbeitung der Beschwerden und gibt Empfehlungen zur Vermeidung neuer Beschwerden sowie zur Verbesserung der Verfahren.
- Mindestens einmal im Jahr werden die Berichte und Empfehlungen im Büro erörtert und zur Entscheidung vorgelegt.
Heerlen, 5. Januar 2022