Verwaltungsrecht
Das Verhältnis zwischen Staat und Bürger wird durch das Verwaltungsrecht geregelt. Der Rahmen für das Verwaltungsrecht wird durch das Allgemeine Verwaltungsrechtsgesetz vorgegeben. Diese Vorschriften sind häufig verfahrensrechtlicher Natur. In speziellen nationalen und dezentralen Verordnungen sind die materiellen Vorschriften weitgehend enthalten. Dies macht es oft zu einer komplexen Angelegenheit, die geltenden Gesetze und Vorschriften zu finden. Unsere Fachleute wissen genau, worauf sie achten müssen, und werden Sie bestens beraten oder Ihnen bei Bedarf in einem Verfahren beistehen.