Wenn Sie einen Personenschaden erlitten haben, ist einer der wichtigsten und ersten Schritte, den Sie unternehmen sollten, die Person, die den Schaden verursacht hat, haftbar zu machen. Wer genau haftet, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist das oft klar. Bei einem Arbeitsunfall kann es manchmal komplizierter sein. Denken Sie an eine Situation, in der eine Abordnung vorliegt oder im Falle von Zeitarbeit.
Die Personenschadensspezialisten von LexQuire werden die Situation mit Ihnen besprechen und mit der Beurteilung der Haftung beginnen. Danach wird Ihr Schaden kartiert. Dazu können medizinische Kosten, Lohnausfall und Entschädigung gehören.