Jaminon
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Personenschaden ist der körperliche oder psychische Schaden, den ein Geschädigter nach einem Unfall erleidet. Dies kann durch einen Verkehrsunfall, einen medizinischen Fehler oder einen Arbeitsunfall verursacht werden. Häufig haftet die Person oder Organisation, die den Schaden verursacht hat, für den Schaden.
Wenn Sie einen Personenschaden erlitten haben, ist einer der wichtigsten und ersten Schritte, den Sie unternehmen sollten, die Person, die den Schaden verursacht hat, haftbar zu machen. Wer genau haftet, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist das oft klar. Bei einem Arbeitsunfall kann es manchmal komplizierter sein. Denken Sie an eine Situation, in der eine Abordnung vorliegt oder im Falle von Zeitarbeit.
Die Personenschadensspezialisten von LexQuire werden die Situation mit Ihnen besprechen und mit der Beurteilung der Haftung beginnen. Danach wird Ihr Schaden kartiert. Dazu können medizinische Kosten, Lohnausfall und Entschädigung gehören.
Haben Sie außerhalb der Niederlande einen Personenschaden erlitten? Dann können die Spezialisten für Personenschäden von LexQuire Ihnen ebenso helfen. Sie sind mit den Gesetzen und Vorschriften in internationalen Angelegenheiten vertraut.
Während des Erstgesprächs nehmen wir eine Bestandsaufnahme Ihrer Möglichkeiten vor und geben eine Einschätzung der Haftung und der Möglichkeiten, die wir für Sie haben. Oft sind die Kosten für einen Anwalt Teil des Schadens. Der Haftpflichtige muss Ihnen diese Kosten erstatten. Sie müssen dafür keine Rechtsschutzversicherung abschließen.