Erwägen Sie einen Umzug in die Niederlande, um dort nach einer Arbeitsstelle zu suchen? Oder hat vielleicht Ihr Partner oder Ehepartner hier eine Stelle gefunden, und Sie müssen umziehen, bevor Sie selbst eine Arbeit gefunden haben?
Zwar ist es zweifellos einfacher, mit einem bestehenden Stellenangebot und einem Arbeitgeber, der bereit ist, Sie zu sponsern, in die Niederlande zu ziehen, doch kann es in der Realität schwierig sein, vom Ausland aus eine Stelle zu finden. Die meisten Arbeitgeber bevorzugen Bewerber, die bereits in den Niederlanden wohnen und Niederländisch sprechen.
Lassen Sie sich jedoch nicht entmutigen; es gibt bestimmte Fälle, in denen Sie auch ohne vorherige Arbeitszusage in die Niederlande ziehen können.
In diesem Artikel geben wir Expats wichtige Informationen darüber, wie sie ohne Arbeitszusage in die Niederlande ziehen können, um sich dort entweder dauerhaft oder für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen aufzuhalten.
Dieser Artikel gilt nicht für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz besitzen. Wenn Sie zu dieser Kategorie gehören, benötigen Sie lediglich Ihren Reisepass und/oder Personalausweis, um in den Niederlanden zu leben und zu arbeiten. Außerdem gilt dieser Artikel nicht für Expats, die bereits einen Arbeitsplatz gesichert haben (sei es durch eine Arbeitserlaubnis oder auf andere Weise). In diesem Fall folgen Sie bitte diesem Link für eine Anleitung.
Was Sie für einen Umzug in die Niederlande benötigen
Die erforderlichen Dokumente für einen Umzug in die Niederlande sind:
- Aufenthaltsgenehmigung;
- Visum für einen längeren Aufenthalt (Machtiging tot Voorlopig Verblijf – MVV); und
- Ein zusätzliches „Visum“ in Verbindung mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, das Ihrem Umzugsgrund entspricht (z. B. Start-up-/Selbstständigkeitsvisum, Visum zur Familienzusammenführung, Working-Holiday-Visum oder Studienvisum).
Sie müssen verschiedene Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Reisepässe usw. einreichen. Diese Dokumente müssen in Englisch, Niederländisch, Deutsch oder Französisch vorliegen. Sind sie in einer anderen Sprache verfasst, müssen sie von einem amtlich bestellten niederländischen Übersetzer übersetzt werden. Ausländische Dokumente müssen zudem von einer zuständigen Behörde in Ihrem Heimatland beglaubigt oder legalisiert werden.
Antragsverfahren für die Aufenthaltsgenehmigung
Wenn Sie planen, sich länger als 90 Tage in den Niederlanden aufzuhalten, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigung enthält Ihre persönlichen Daten, den Zweck Ihres Aufenthalts, die Gültigkeitsdauer, die V-Nummer und Ihren Beschäftigungsstatus. Aufenthaltsgenehmigungen sind maximal fünf Jahre gültig.
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Reisepass oder Personalausweis muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gültig sein.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
- Sie müssen während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts krankenversichert sein.
- Sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, den nationalen Frieden oder die nationale Sicherheit darstellen.
- Sie müssen den Grund für Ihren Aufenthalt nachweisen (z. B. Arbeitsvertrag, wenn Sie zum Arbeiten gekommen sind; Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, wenn Sie gekommen sind, weil Ihr Ehepartner eine Arbeit gefunden hat, usw.).
- Sie müssen sich einer obligatorischen Tuberkuloseuntersuchung unterziehen.
Da Sie noch keine Arbeitsstelle haben, muss Ihr Sponsor (z. B. eine Bildungseinrichtung, Ihr Ehepartner, der Arbeitgeber Ihres Ehepartners usw.) Ihren Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Ihrem Namen bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) einreichen.
Zusätzlich zu Ihrem Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung muss Ihr Sponsor dem IND einen Grund für Ihren geplanten Aufenthalt in den Niederlanden nennen, der als Grundlage für den zusätzlichen Visumantrag dient.
Antrag auf ein zusätzliches Visum
Je nach Grund für den Umzug muss Ihr Sponsor dem IND zusätzliche Unterlagen vorlegen.
Nachfolgend finden Sie einige der gängigsten Visumsoptionen für Expats, die in die Niederlande ziehen, zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen, die beim IND eingereicht werden müssen:
Niederländisches Studentenvisum
Sie können dieses Visum beantragen, wenn Sie beabsichtigen, in den Niederlanden zu studieren. Es ist für die Dauer Ihres Studiums gültig. Nach Abschluss Ihres Studiums müssen Sie entweder ein neues Visum beantragen oder in Ihr Heimatland zurückkehren. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Sie ein Zulassungsangebot einer anerkannten Bildungseinrichtung in den Niederlanden vorlegen und nachweisen, dass Sie sich während Ihres Studiums finanziell selbst versorgen können.
Niederländisches Visum zur Familienzusammenführung
Sie können dieses Visum beantragen, wenn Sie mit einem niederländischen Staatsbürger oder Einwohner verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben. Ihr Ehepartner oder Lebenspartner fungiert als Ihr Sponsor und muss nachweisen, dass er Sie finanziell unterstützen kann. Sie müssen einen Nachweis über Ihre rechtmäßige Verbindung (z. B. Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde) sowie finanzielle Unterlagen Ihres Ehepartners oder Lebenspartners vorlegen. Dieses Visum ist so lange gültig, wie das Visum Ihres Ehepartners oder Lebenspartners gültig bleibt.
Niederländisches Visum für Start-ups und Selbstständige
Sie können dieses Visum beantragen, wenn Sie beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen oder für ein niederländisches Start-up zu arbeiten. Die Regierung gewährt Ihnen einen einjährigen Aufenthalt in den Niederlanden, um Ihr Unternehmen zu gründen. Sie müssen einen Geschäftsplan, Informationen zu Ihrer Erfahrung in dem betreffenden Bereich sowie eine Beschreibung vorlegen, inwiefern Ihr Projekt den Niederlanden zugutekommt.
Working-Holiday-Visum
Dies ist ein einjähriges Visum, das Personen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gewährt wird, die aus Argentinien, Kanada, Hongkong, Neuseeland und Südkorea stammen. Um sich zu qualifizieren, müssen Sie der Regierung nachweisen, dass Sie sich finanziell selbst versorgen können und dass Sie nach Ablauf des Jahres über ein Rückflugticket in Ihr Heimatland verfügen.
Das zusätzliche Visum ist kein separates, physisches Dokument, das bei der Ankunft in den Niederlanden abgeholt werden muss. Stattdessen ist es mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung verknüpft und dient als Nachweis, um der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) die notwendigen Informationen zur Bearbeitung Ihres Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu liefern.
Was ist ein Visum für einen längeren Aufenthalt (Machtiging tot Voorlopig Verblijf – MVV)
Für die Einreise in die Niederlande ist ein MVV-Visum erforderlich. Dabei handelt es sich um ein befristetes Visum, das Ihnen die Einreise und den Aufenthalt in den Niederlanden ermöglicht, während Sie auf Ihre Aufenthaltsgenehmigung warten. Es gilt somit als vorläufige Aufenthaltsgenehmigung und ist 90 Tage lang gültig.
In bestimmten Fällen müssen Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren eine Integrationsprüfung bei der niederländischen Botschaft/dem niederländischen Konsulat ablegen, um ihre Kenntnisse der niederländischen Sprache und Gesellschaft nachzuweisen. Die folgenden Personen sind jedoch von dieser Prüfung befreit:
- Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit;
- Personen, die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen für Adoption, bezahlte Beschäftigung, Au-pair-Aufenthalt, Austausch, Studium, medizinische Behandlung oder als Selbstständige im Rahmen eines internationalen Abkommens;
- Personen mit einem Hochschulabschluss oder anderen Qualifikationen in der niederländischen Sprache.
Sobald Ihre MVV- und Aufenthaltsgenehmigungsanträge genehmigt wurden, müssen Sie einen Termin bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat vereinbaren, um Ihr MVV-Visum abzuholen, das in Ihren Reisepass eingeklebt wird. Mit diesem MVV-Visum können Sie nun legal in die Niederlande einreisen.
Ich bin in den Niederlanden angekommen – wie geht es weiter?
Nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden müssen Sie innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Erteilung Ihres MVV-Visums einen Termin beim IND vereinbaren, um Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Sie müssen außerdem einen Termin bei Ihrer örtlichen Gemeinde (Gemeente) vereinbaren, um Ihren Wohnsitz anzumelden, Ihre Bürgerservicenummer (BSN-Nummer) zu erhalten und in die Personenstandsdatenbank (BRP) eingetragen zu werden.
Schließlich beginnt nun Ihre Suche nach einer Arbeitsstelle in den Niederlanden. Da Sie nun in den Niederlanden wohnen, sind Ihre Chancen auf eine Anstellung möglicherweise größer, als wenn Sie dies vom Ausland aus versuchen würden. Es gibt mehrere Online-Plattformen, auf denen Sie verfügbare Stellenangebote erkunden können, oder alternativ können Sie die Unterstützung von Personalvermittlungsagenturen in Anspruch nehmen. Weitere Hinweise zur Arbeitssuche in den Niederlanden finden Sie in diesem informativen Artikel.
Die in diesem Artikel dargelegten Regeln und Verfahren können sich ändern. Informieren Sie sich bitte bei der niederländischen Einwanderungs– und Einbürgerungsbehörde (IND) unter https://ind.nl/en oder wenden Sie sich an einen unserer Rechtsexperten, um die aktuellsten Informationen zu erhalten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne dabei, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.


