Allgemeine geschäftsbedingungen von LexQuire LLP

1. LexQuire LLP ist eine nach dem Recht von Großbritannien gegründete Limited Liability Partnership mit satzungsgemäßem Sitz in Wales, Großbritannien, jedoch Geschäftsräumen unter der Adresse Amerikalaan 1, 6199 AE Maastricht, Niederlande. LexQuire LLP setzt sich zum Ziel, die Anwaltschaft, Steuerberaterpraxis und die notarielle Beratungspraxis auszuüben, bei welcher Ausübung sich LexQuire LLP von Personen assistieren lassen kann, die von ihr zur Ausführung von Aufträgen eingeschaltet werden. Die Gesellschafter von LexQuire LLP werden gemäß internationalem Brauch als „Partner“ bezeichnet.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag, jeden ergänzenden, geänderten und/oder Nachfolgeauftrag, der LexQuire LLP erteilt wird, es sei denn, dass beim Zustandekommen eines Auftrages schriftlich anderes vereinbart wurde.

3. Ausschließlich LexQuire LLP gilt dem Auftraggeber gegenüber als Auftragnehmer. Dies gilt auch, wenn es die ausdrückliche oder stillschweigende Absicht ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Alle Aufträge werden ausschließlich von LexQuire LLP akzeptiert und ausgeführt. Die Anwendbarkeit von Artikel 404 des 7. Buches des niederländischen Zivilgesetzbuches, der für den letztgenannten Fall eine Regelung vorsieht, und von Artikel 407 Absatz 2 des 7. Buches des niederländischen Zivilgesetzbuches, der eine gesamtschuldnerische Haftung für die Fälle, dass zwei oder mehreren Personen ein Auftrag erteilt wurde, vorsieht, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Der Ort, an dem der Auftrag ausgeführt wird, ist Maastricht – Airport und/oder Heerlen, Niederlande, und/oder Düsseldorf, Deutschland, und kann in Rücksprache mit dem Mandanten/der Mandantin nur schriftlich geändert werden.

5. Sie stimmen unwiderruflich zu, dass LexQuire LLP für die Ausführung des Auftrages Dritte einschalten kann. Darüber wird so viel wie möglich mit dem Auftraggeber Rücksprache gehalten, es sei denn, dass dies keinen Aufschub dulden kann. Bei der Einschaltung eines Dritten wird LexQuire LLP immer die notwendige Sorgfalt in Acht nehmen. LexQuire LLP ist berechtigt und unwiderruflich bevollmächtigt, eventuelle Haftungseinschränkungen dieses Dritten im Namen des Auftraggebers zu akzeptieren. LexQuire LLP ist nicht für irgendein Handeln oder Unterlassen dieses Dritten haftbar.

6. LexQuire LLP ist nicht für die Unsicherheit der elektronischen Kommunikation haftbar und ist genauso wenig für das Abfangen, Manipulieren, Infizieren, Verzögern oder verkehrte (Weiter-)Senden von elektronischer Kommunikation, u.a. durch Viren und Spamfilter, haftbar.

Handelt der Mandant/die Mandantin in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens, ist die Anwendbarkeit von Artikel 6:227b Absatz 1 des niederländischen Zivilgesetzbuches, der sich auf die Bereitstellung von Informationen im elektronischen Handelssverkehr bezieht, und von Artikel 6:227c des niederländischen Zivilgesetzbuches, der sich auf die Art und Weise des Abschlusses von Verträgen im elektronischen Handelsverkehr bezieht, ausgeschlossen.

7. Jede Haftung von LexQuire LLP ist auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall aufgrund der von LexQuire LLP abgeschlossen Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, dies einschließlich der Selbstbeteiligung, die LexQuire LLP im Zusammenhang mit dieser Versicherung trägt. Wenn egal aus welchem Grund keine Auszahlung kraft genannter Versicherung stattfinden sollte, ist jede Haftung auf zwei Mal das von LexQuire LLP in der betreffenden Sache im betreffenden Kalenderjahr in Rechnung gestellte Honorar beschränkt.

8. Alle Klagerechte und anderen Befugnisse des Mandanten/der Mandantin egal aus welchem Grund LexQuire LLP gegenüber im Zusammenhang mit der Ausführung der von LexQuire LLP verrichteten Tätigkeiten werden auf jeden Fall nach 1 (einem) Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem dem Mandanten/der Mandantin das Bestehen dieser Rechte und Befugnisse bekannt wurde oder angemessenerweise hätte bekannt sein können, gegenstandslos. In allen Fällen werden vorgenannte Rechte und andere Befugnisse nach 2 (zwei) Jahren nach der Ausführung der Tätigkeiten von LexQuire LLP gegenstandslos.

9. Außer im Fall von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit seitens LexQuire LLP leistet der Mandant/die Mandantin LexQuire LLP für und gegen Gewähr und wird der Mandant/die Mandantin LexQuire LLP bezüglich aller Forderungen, Ansprüche und/oder Rechtsforderungen, die ein Dritter zu irgendeinem Zeitpunkt gegenüber LexQuire LLP einreichen sollte und die sich direkt oder indirekt aus den Tätigkeiten oder Dienstleistungen ergeben oder mit diesen im Zusammenhang stehen, die von LexQuire LLP für den Mandanten/oder die Mandantin verrichtet wurden oder zu verrichten sind oder die sonst wie mit dem Auftrag des Mandanten/der Mandantin an LexQuire LLP im Zusammenhang stehen, worunter auch ein Schaden, Kosten und Ausgaben verstanden werden, die LexQuire LLP im Zusammenhang mit einer solchen Forderung, Anspruch oder Rechtsforderung erleidet oder macht, entschädigen.

10. Für die Ausführung eines Auftrages schuldet der Auftraggeber LexQuire LLP ein Honorar zuzüglich der Auslagen (d.h. Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtsgebühren usw.), Bürokosten und Umsatzsteuer. Der Ort, an dem die Bezahlung erfolgen muss, ist Maastricht und/oder Heerlen, Niederlande, und/oder Düsseldorf, Deutschland. Zum ersten Tag jedes neuen Kalenderjahres wird der Stundensatz erhöht. Verrichtete Tätigkeiten können, wenn sich die Ausführung des Auftrages über einen längeren Zeitraum als einen Monat erstreckt, zwischenzeitlich in Rechnung gestellt werden. LexQuire LLP ist berechtigt, vom Auftraggeber die Bezahlung eines Vorschusses zu verlangen. Die Bezahlung von Liquidationen von LexQuire LLP muss ohne Aufschub oder Verrechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen. In Ermangelung der rechtzeitigen Bezahlung ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Verzugszinsen, die den geltenden gesetzlichen Zinsen beziehungsweise den gesetzlichen Handelszinsen entsprechen.

11. Wenn LexQuire LLP zur Vornahme rechtlicher Maßnahmen gegen den Auftraggeber, der in Verzug ist, übergeht, gehen die Kosten des außergerichtlichen Inkassos zulasten des Auftraggebers. Diese außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % der Hauptsumme zuzüglich der Auslagen festgesetzt.

12. Auf der Grundlage der anwendbaren Gesetzgebung, unter anderem das niederländische Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus (Wwft), mit dem die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung implementiert wurde, ist LexQuire LLP unter bestimmten Umständen verpflichtet, (i) die Identität des Mandanten/der Mandantin und die des/der Begünstigten festzustellen und (ii) unübliche Transaktionen im Sinne des Wwft den Behörden zu melden. Auf der Grundlage des Wwft ist es LexQuire LLP verboten, dem Mandanten/der Mandantin zu melden, dass sie eine derartige Meldung gemacht hat.

13. LexQuire LLP kennt eine interne Beschwerdenregelung für Mandanten gemäß den derzeitigen Anforderungen, die die niederländische Rechtsanwaltsordnung daran stellt. Alle Konflikte und Beschwerden, die anlässlich des Zustandekommens und/oder der Ausführung der Dienstleistung entstehen sollten, inklusive alle Liquidationskonflikte, werden daneben extern vom Richter der Rechtbank Limburg, Verhandlungsort Maastricht, Niederlande, geschlichtet werden, es sei denn, dass die Parteien schriftlich anderes vereinbart haben.

14. Auf alle Verträge und Aufträge zwischen LexQuire LLP und dem Mandanten/der Mandantin sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten ist unter Ausschluss jedes anderen Rechtes das niederländische Recht anwendbar, insbesondere die Bestimmungen des niederländischen Zivilgesetzbuches. Der zuständige Richter in erster Instanz ist dabei immer der Richter der Rechtbank Limburg, Verhandlungsort Maastricht, Niederlande.

15. Trotz des Rechtes des Mandanten/der Mandantin, einen Konflikt bei der Rechtbank Limburg, Verhandlungsort Maastricht, Niederlande, anhängig zu machen, sind auf die juristische (Rechtsanwälte), steuerliche und notarielle Dienstleistung die Beschwerden- und Konfliktregelungen der betreffenden (Berufs-) Organisationen anwendbar, siehe advocatenorde.nl, https://www.gesetze-im-internet.de/brao/, www.rb.nl und www.knb.nl für weitere Informationen.

16. Die in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommenen Bestimmungen und Bedingungen wurden auch für und zugunsten der Teilhaber von LexQuire LLP und aller Personen, die mit LexQuire LLP verbunden sind oder waren, entweder als Arbeitnehmer, Berater (Of Counsel), Dritte, Auftragnehmer oder in irgendeiner anderen Eigenschaft, verfasst und bedungen.

17. Dritte können von einem Rechtsverhältnis mit oder einem von LexQuire LLP geleisteten Dienst keine Rechte herleiten, es sei denn, dass solches schriftlich und ausdrücklich anders vereinbart wurde.

18. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer, englischer und deutscher Sprache aufgesetzt. Im Fall eines Unterschiedes oder einer Widersprüchlichkeit zwischen dem niederländischen, englischen und deutschen Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Unterschied in deren Interpretation überwiegen die in der niederländischen Sprache aufgesetzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 20. Februar 2017 in Maastricht, Niederlande, aufgesetzt, überarbeitet am 22. November 2022 und die niederländische Version ist bei der Rechtbank Limburg, Verhandlungsort Maastricht, Niederlande, hinterlegt.