1. LexQuire LLP ist eine nach dem Recht von Großbritannien gegründete Limited Liability Partnership mit satzungsgemäßem Sitz in Wales, Großbritannien, welche jedoch ihre Geschäfte in Maastricht-Airport (Gemeinde Beek) ausübt und im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 67958249 eingetragen ist. LexQuire LLP setzt sich zum Ziel, die Anwaltschaft, Steuerberaterpraxis und die notarielle Beratungspraxis auszuüben, bei welcher Ausübung sich LexQuire LLP von Personen assistieren lassen kann, die von ihr zur Ausführung von Aufträgen eingeschaltet werden. Die Gesellschafter von LexQuire LLP werden gemäß internationalem Brauch als „Partner“ bezeichnet.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag, jeden ergänzenden, geänderten und/oder Nachfolgeauftrag, der LexQuire LLP erteilt wird, es sei denn, dass beim Zustandekommen eines Auftrages schriftlich anderes vereinbart wurde.
3. Ausschließlich LexQuire LLP gilt dem Auftraggeber gegenüber als Auftragnehmer. Dies gilt auch, wenn es die ausdrückliche oder stillschweigende Absicht ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird. Alle Aufträge werden ausschließlich von LexQuire LLP akzeptiert und ausgeführt. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:404 des niederländischen Zivilgesetzbuches, der für den letztgenannten Fall eine Regelung vorsieht, und von Artikel 7:407 Absatz 2 des niederländischen Zivilgesetzbuches, der eine gesamtschuldnerische Haftung für die Fälle, dass zwei oder mehreren Personen ein Auftrag erteilt wurde, vorsieht, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Der Ort, an dem der Auftrag ausgeführt wird, ist Maastricht – Airport und/oder Heerlen, Niederlande, und/oder Düsseldorf, Deutschland, und kann in Rücksprache mit dem Auftraggeber nur schriftlich geändert werden.
5. Sie stimmen unwiderruflich zu, dass LexQuire LLP für die Ausführung des Auftrages Dritte einschalten kann.Bei der Einschaltung eines Dritten wird LexQuire LLP immer die notwendige Sorgfalt in Acht nehmen. LexQuire LLP ist berechtigt und unwiderruflich bevollmächtigt, eventuelle Haftungseinschränkungen dieses Dritten im Namen des Auftraggebers zu akzeptieren. LexQuire LLP ist nicht für irgendein Handeln oder Unterlassen dieses Dritten haftbar.
6. LexQuire LLP ist nicht für die Unsicherheit der elektronischen Kommunikation haftbar und ist genauso wenig für das Abfangen, Manipulieren, Infizieren, Verzögern oder verkehrte (Weiter-) Senden von elektronischer Kommunikation, u.a. durch Viren und Spamfilter, haftbar. LexQuire LLP haftet auch nicht, wenn personenbezogene Daten durch Hacking unrechtmäßig erlangt werden.
Handelt der Auftraggeber in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens, ist die Anwendbarkeit von Artikel 6:227b Absatz 1 des niederländischen Zivilgesetzbuches, der sich auf die Bereitstellung von Informationen im elektronischen Handelssverkehr bezieht, und von Artikel 6:227c des niederländischen Zivilgesetzbuches, der sich auf die Art und Weise des Abschlusses von Verträgen im elektronischen Handelsverkehr bezieht, ausgeschlossen.
7. Jede Haftung von LexQuire LLP ist auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall aufgrund der von LexQuire LLP abgeschlossen Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird, dies einschließlich der Selbstbeteiligung, die LexQuire LLP im Zusammenhang mit dieser Versicherung trägt. Wenn egal aus welchem Grund keine Auszahlung kraft genannter Versicherung stattfinden sollte, ist jede Haftung auf zwei Mal das von LexQuire LLP in der betreffenden Sache im betreffenden Kalenderjahr in Rechnung gestellte Honorar beschränkt.
Ist der Auftraggeber der Ansicht, dass die Deckungssumme der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung angesichts der Bedeutung der Angelegenheit unzureichend ist, muss er innerhalb einer Woche nach Erhalt des Versicherungsscheins einen schriftlichen Antrag auf Erhöhung der Deckungssumme an den in der Auftragsbestätigung genannten verantwortlichen (Rechts)Anwalt richten (die Person, die die Auftragsbestätigung unterzeichnet hat). Wird ein solcher Antrag nicht rechtzeitig gestellt, gelten die oben beschriebenen Einschränkungen uneingeschränkt.
8. Alle Klagerechte (z. B. die Geltendmachung einer Forderung in einem Gerichtsverfahren) und anderen Befugnisse des Auftraggebersegal aus welchem Grund LexQuire LLP gegenüber im Zusammenhang mit der Ausführung der von LexQuire LLP verrichteten Tätigkeiten werden auf jeden Fall nach 1 (einem) Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem dem Auftraggeberdas Bestehen dieser Rechte und Befugnisse bekannt wurde oder angemessenerweise hätte bekannt sein können, gegenstandslos. In allen Fällen werden vorgenannte Rechte und andere Befugnisse nach 2 (zwei) Jahren nach der Ausführung der Tätigkeiten von LexQuire LLP gegenstandslos.
9. Außer im Falle von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit seitens LexQuire LLP stellt der Auftraggeber LexQuire LLP von allen Ansprüchen, Forderungen und/oder Rechtsansprüchen frei, die ein Dritter zu irgendeinem Zeitpunkt gegenüber LexQuire LLP geltend machen könnte oder gegen LexQuire LLP geltend gemacht hat, und hält LexQuire LLP schadlos. Ansprüchen und/oder Rechtsansprüchen, die ein Dritter zu irgendeinem Zeitpunkt gegenüber LexQuire LLP geltend machen oder gegen LexQuire LLP erheben könnte. Dies betrifft alle Forderungen, Ansprüche und/oder Rechtsansprüche, die sich direkt oder indirekt aus den von LexQuire LLP für den Auftraggeber erbrachten oder zu erbringenden Leistungen oder Dienstleistungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen oder die anderweitig mit dem Auftrag des Auftraggebers an LexQuire LLP in Zusammenhang stehen. Dazu gehören auch Schäden, Kosten und Ausgaben, die LexQuire LLP im Zusammenhang mit solchen Forderungen, Ansprüchen und/oder Rechtsansprüchen erleidet oder verursacht.
10. Für die Ausführung eines Auftrages schuldet der Auftraggeber LexQuire LLP ein Honorar zuzüglich der Auslagen (d.h. Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtsgebühren usw.), Bürokosten und Umsatzsteuer. Der Ort, an dem die Bezahlung erfolgen muss, ist Maastricht und/oder Heerlen, Niederlande, und/oder Düsseldorf, Deutschland. Zum ersten Tag jedes neuen Kalenderjahres wird der Stundensatz erhöht. Verrichtete Tätigkeiten können, wenn sich die Ausführung des Auftrages über einen längeren Zeitraum als einen Monat erstreckt, zwischenzeitlich in Rechnung gestellt werden. LexQuire LLP ist berechtigt, vom Auftraggeber die Bezahlung eines Vorschusses zu verlangen. Wenn die Liquiditätslage des Auftraggebers die Zahlung eines Vorschusses unmöglich macht, beraten sich der Auftraggeber und LexQuire LLP über persönliche und/oder geschäftliche Sicherheiten, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diesbezüglich jede erforderliche Mitwirkung zu leisten. LexQuire LLP wird die diesbezüglich für sie geltenden Vorschriften beachten. Die Bezahlung von Liquidationen von LexQuire LLP muss ohne Aufschub oder Verrechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen. In Ermangelung der rechtzeitigen Bezahlung ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet er Verzugszinsen, die den geltenden gesetzlichen Zinsen beziehungsweise den gesetzlichen Handelszinsen entsprechen.
11. Wenn LexQuire LLP zur Vornahme rechtlicher Maßnahmen gegen den Auftraggeber, der in Verzug ist, übergeht, gehen die Kosten des außergerichtlichen Inkassos zulasten des Auftraggebers. Diese außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % der Hauptsumme zuzüglich der Auslagen festgesetzt.
12. Auf der Grundlage der anwendbaren Gesetzgebung, unter anderem das niederländische Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus (Wwft), mit dem die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung implementiert wurde, ist LexQuire LLP unter bestimmten Umständen verpflichtet, (i) die Identität des Auftraggebers und die des/der Begünstigten festzustellen und (ii) unübliche Transaktionen im Sinne des Wwft den Behörden zu melden. Auf der Grundlage des Wwft ist es LexQuire LLP verboten, dem Auftraggeber zu melden, dass sie eine derartige Meldung gemacht hat.
13. LexQuire LLP kennt eine interne Beschwerdenregelung für Auftraggebergemäß den derzeitigen Anforderungen, die die niederländische Rechtsanwaltsordnung daran stellt. Alle Konflikte und Beschwerden, die anlässlich des Zustandekommens und/oder der Ausführung der Dienstleistung entstehen sollten, inklusive alle Liquidationskonflikte, werden daneben extern von der Rechtbank Limburg, Verhandlungsort Maastricht, Niederlande, verhandelt werden, es sei denn, dass die Parteien schriftlich anderes vereinbart haben.
14. Auf alle Verträge und Aufträge zwischen LexQuire LLP und dem Auftraggebersowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten ist unter Ausschluss jedes anderen Rechtes das niederländische Recht anwendbar, insbesondere die Bestimmungen des niederländischen Zivilgesetzbuches. Das zuständige Gericht in erster Instanz ist dabei immer die Rechtbank Limburg, Verhandlungsort Maastricht, Niederlande.
15. Trotz des Rechtes des Auftraggeberseinen Konflikt bei der Rechtbank Limburg, Verhandlungsort Maastricht, Niederlande, anhängig zu machen, sind auf die juristische (Rechtsanwälte), steuerliche und notarielle Dienstleistung die Beschwerden- und Konfliktregelungen der betreffenden (Berufs-) Organisationen anwendbar, siehe www.advocatenorde.nl, https://www.gesetze-im-internet.de/brao/, www.rb.nl und www.knb.nl für weitere Informationen.
16. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommenen Bestimmungen und Bedingungen wurden auch für und zugunsten der Teilhaber von LexQuire LLP und aller Personen, die mit LexQuire LLP verbunden sind oder waren, entweder als Arbeitnehmer, Berater ((Of) Counsel), Dritte, Auftragnehmer oder in irgendeiner anderen Eigenschaft, verfasst und bedungen.
17. Dritte können von einem Rechtsverhältnis mit oder einem von LexQuire LLP geleisteten Dienst keine Rechte herleiten, es sei denn, dass solches schriftlich und ausdrücklich anders vereinbart wurde.
18. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer, englischer und deutscher Sprache aufgesetzt. Im Fall eines Unterschiedes oder einer Widersprüchlichkeit zwischen dem niederländischen, englischen und deutschen Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Unterschied in deren Interpretation prävalieren die in der niederländischen Sprache aufgesetzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 20. Februar 2017 in Maastricht, Niederlande, aufgesetzt, überarbeitet am 27. Februar 2026 und die niederländische Version ist bei der Rechtbank Limburg, Verhandlungsort Maastricht, Niederlande, hinterlegt.

