Viele Niederländer spielen Lotto oder Klassenlotterie in Deutschland. Im Gewinnfall hat das allerdings steuerliche Folgen, obwohl solche Gewinne in Deutschland steuerbefreit sind. In Deutschland unterliegen nur die Einzahlungen der Lotteriesteuer, nicht aber die Gewinne. Der „glückliche“ Niederländer kann daher nicht von der niederländischen Kansspelbelasting in Höhe von 29% befreit werden. Die Freistellung setzt voraus, dass die Gewinne der ausländischen Steuer unterliegen. Da dies in Deutschland nicht der Fall ist, können die Gewinne in den Niederlanden besteuert werden. Die Rechtbank Gelderland, die diesen Fall zu entscheiden hatte, weist ferner darauf hin, dass die Besteuerung europarechtlich unbedenklich ist, da für inländische und ausländische Gewinne derselbe Steuersatz gilt. Auch ein Verstoß gegen Artikel 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei nicht ersichtlich (Rechtbank Gelderland v. 22.1.2016, V-N Vandaag 2016/160).