Derzeit unterliegen unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Wwft). Nach diesem Gesetz sind die genannten Berufsangehörigen grundsätzlich verpflichtet, die Identität der Kunden festzustellen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung eingehen.
Inländische juristische Personen werden identifiziert, indem ein Auszug aus dem Handelsregister oder eine notarielle Urkunde angefordert wird. Die Identifizierung einer juristischen Person nach ausländischem Recht ist durch die Beantragung eines Auszugs aus dem dortigen Handelsregister oder auf der Grundlage anderer gesetzlich als Identifizierungsmittel anerkannter Dokumente möglich. Darüber hinaus müssen auch die (natürlichen) Personen, die für die betreffende juristische Person handeln, identifiziert werden. Dies kann mit Hilfe eines Reisepasses geschehen. Die Daten, wie z. B. eine Kopie des Reisepasses, müssen aufbewahrt werden.
Sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen juristischen Personen wird der wirtschaftlich Berechtigte (UBO) ermittelt. Darunter ist eine natürliche Person zu verstehen, die direkt oder indirekt einen Anteil von 25 % an der juristischen Person hält oder diese anderweitig kontrolliert.
Wenn Sie Fragen zum Wwft und zur Erfassung der Indentifikation in unserer Kanzlei haben, können Sie sich an Ihre Kontaktperson oder an den Sachbearbeiter/in wenden, die den Fall bearbeitet.