Spontaner Auskunftsaustausch bei informeller Anfrage

| NL Law

Niederländische Steuerpflichtige sollten sich bewußt sein, dass innerhalb der Europäischen Union ohne weiteres Informationen zwischen den Staaten ausgetauscht werden können, gegengerichtete Rechte der Steuerpflichtigen sind praktisch nicht vorhanden. In dem zu berichtenden Fall hatte ein Mitarbeiter der niederländischen Finanzverwaltung im Spiegel einen Artikel über den Missbrauch lichtensteinischer Stiftungen durch Niederländer gelesen. Daraufhin wurde mit dem deutschen Fiscus (informell) Kontakt aufgenommen, woraufhin die deutsche Behörde den Namen des Betroffenen nannte. Der Hoge Raad stellt hierzu fest, dass die Kontaktaufnahme keinen formellen Antrag auf Informationserteilung darstellt, sondern als eine spontane Informationsübermittlung gewertet werden muss. In diesem Fall darf nachbesteuert werden und der niederländische Steuerinspektor ist weder verpflichtet den Steuerpflichtigen vorab zu informieren noch ist ihm Gehör zu gewähren (Hoge Raad v. 5.2.2016, nr. 15/00008, V-N Vandaag 2016/277).

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