Der Traum vieler Deutscher ist das eigene Häuschen am Meer in Zeeland, Holland, auf Texel, Vlieland, Ameland oder in Friesland. Leider kommet es häufig vor, dass Mandanten unbedacht in den Erwerb einsteigen, dass Ferienhäuser Mängel vorweisen und die Ferienparks leider nicht immer kulant mit Mängelrügen umgehen. Vermeiden Sie eine Schlammschlacht und suchen Sie Hilfe bei Ihrem deutschsprachigen Anwalt in den Niederlanden. Ein paar Tipps und Tricks.
Lassen Sie den Kauf direkt anwaltlich begleiten
Es wird empfohlen, den Kauf eines Ferienhauses von Anfang an begleiten zu lassen. Kaufvertrag, Anhänge, notarielle Urkunden, alles ist auf Niederländisch und lange nicht immer übersetzt. Wir sehen häufig, dass Mandanten Dokumente unterzeichnet haben, von denen Sie kaum etwas verstanden haben und welche sehr negative Auswirkungen für sie haben. Das lässt sich im Nachhinein nicht immer korrigieren und führt fast immer zu langwierigen und schwierigen Gerichtsverfahren. Vermeiden Sie dies durch proaktives Handeln und eine klare Begleitung im Vorhinein.
Beachten Sie zudem, dass Kaufverträge in den Niederlanden für Immobilien auch außerhalb der notariellen Beurkundung bereits wirksam sind und Sie schuldrechtlich zum Kauf zwingen; der Notar beurkundet am Ende lediglich den bereits gültigen Kaufvertrag. Also Obacht, nach Unterschrift ist dieser meist direkt gültig und bindend!
Bedingungen und Anhänge gut lesen
An Kaufverträge für Immobilen und Ferienhäuser werden oftmals zahlreiche Bedingungen und Auflagen geknüpft, die die allermeisten Mandanten nicht oder nur sporadisch kennen. Hier steckt der Teufel wahrlich im Detail, denn die meisten Rechtstreitigkeiten entstehen aus diesen, oftmals sehr umfangreichen und für den Laien kaum verständlichen, Unterlagen. Eine anwaltliche Prüfung ist hier dringend zu empfehlen, denn diese werden meist Teil des Vertrages und ist ein Verkauf, ohne dass der neue Eigentümer nicht an diese gebunden wäre, aufgrund rechtlicher Vereinbarungen zumeist gar nicht möglich.
Mängelrüge richtig vornehmen
Bei Mängeln gilt: hier muss ein Profi ran, laienhafte Mängelrügen schaden eher als das Sie helfen. Und gerade Ferienparks wissen, dass viele deutschsprachige Mandanten keine Ahnung vom niederländischen Recht haben und daher Fehler machen. Lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen und lassen Sie dies durch einen Anwalt vornehmen, denn hier muss nach den Buchstaben des Gesetzes vorgegangen werden.
Unser Team hat Erfahrung mit solchen Verfahren und hat bereits erfolgreich entsprechende Urteile erwirkt ( https://uitspraken.rechtspraak.nl/details?id=ECLI:NL:RBGEL:2025:6860&showbutton=true&keyword=bischof&idx=7 ).
Nicht einschüchtern lassen
Professionelle Verkäufer von Ferienimmobilen als auch Ferienparks wissen, dass viele Käufer die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung oft scheuen. Entsprechend selbstbewusst treten diese oftmals auf und schrecken auch nicht zurück, Käufer und Urlauber unter Druck zu setzten. Unser Team hat erfolgreich gegen solche Praktiken geklagt und gerichtliche Unterlassungen erwirkt.
Kulturelle Unterschiede zwischen Deutschen und Niederländern erschweren dabei oft die Vermittlung zwischen den Parteien. Unser Team kennt sich hier bestens aus und weiß, wie man den Niederländer und Deutschen wieder auf einen Nenner bringt.
Lieber spät als nie – das gilt nicht beim Kauf von Immobilien und Ferienhäusern, vor allem nicht im Ausland. Vermeiden Sie Probleme und lassen Sie den Kauf von Anfang an begleiten. Doch auch im Nachhinein kann unser Team oftmals unterstützen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, und das in deutscher Sprache (luca.bischof@lexquire.com).


