Die Unterschiede zwischen dem niederländischen und deutschen Rechtssystem sind in der Praxis oft größer als erwartet. Insbesondere beim Immobilienkauf, Mahnverfahren, der Vollstreckung und der Verjährung gibt es wichtige Abweichungen. In diesem Artikel gibt advocaat Luca Bischof eine kompakte Übersicht der wichtigsten Unterschiede zwischen den Niederlanden und Deutschland.
Immobilienkauf in den Niederlanden vs. Deutschland
Für einen Kaufvertrag für den Kauf einer Immobilie benötigen Sie in den Niederlanden keinen notariell beglaubigten Kaufvertrag. Der Kaufvertrag zwischen den Parteien ist bereits gültig, ohne dass dieser vor einem Notar abgeschlossen werden muss. Einzige Bedingung ist, dass dieser schriftlich geschlossen wurde und deutlich genug verfasst wurde, d.h. zu mindestens Klarheit über den Verkaufsgegenstand sowie den Preis gibt. Ausschließlich für die juristische Eigentumsübertragung und Eintragung im Grundbuch muss ein Notar hinzugezogen werden. Also Achtung: der Kaufvertrag ist bereits vor dem Termin beim Notar verbindlich!
Anders als in Deutschland kann der Käufer vom Kaufvertrag innerhalb von drei Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Zumeist nehmen die Parteien auch noch einen Finanzierungsvorbehalt auf, der es ermöglicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern die Finanzierung platzt. Auch dies ist so in Deutschland nicht üblich.
Mahnverfahren: Deutschland vs. Niederlande
In Deutschland ist es sehr üblich, Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern über ein Mahnverfahren einzutreiben. Anders als bei der normalen Klage ist dies ein Standardverfahren ohne inhaltliche Prüfung durch das Gericht, sodass, sofern die Gegenseite keinen Einspruch erhebt, zeitnah ein vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner vorliegt.
Die Niederlande kennen ein solches Verfahren grundsätzlich nicht. Das heißt konkret, dass säumige Schuldner in den Niederlanden über den normalen zivilrechtlichen Weg verklagt werden müssen. Einfacher als in Deutschland ist allerdings der Erhalt eines Versäumnisurteils, der zumeist schneller und ohne größere Formalitäten abläuft.
Arrestverfahren und Vollstreckung im Vergleich
Die Möglichkeiten eines Arrestverfahrens, d.h. einer vorläufigen Sicherung von Vermögen bei einem Schuldner zur Befriedung der Forderung des Gläubigers in Erwartung des Endurteils, sind zwar nach deutschem Recht möglich, doch nur unter speziellen Voraussetzungen und zumeist unter Sicherungsleistung.
Die Niederlande sind eines der pragmatischsten Länder, was den vorläufigen Rechtsschutz von Gläubigern betrifft. Auf Antrag eines niederländischen. Rechtsanwaltes können diverse Vermögensbestandteile von säumigen Schuldnern mittels eines Arrestverfahrens (conservatoir beslag) vorläufig beschlagnahmt/abgesichert werden. Zumeist erhält man innerhalb weniger Stunden bereits die entsprechende Genehmigung des Gerichts. Die Gegenseite wird dabei zumeist nicht gehört und muss die Forderung gegenüber dieser nur glaubhaft gemacht werden. Dieses Verfahren ist ein bewährtes Mittel, um säumige Schuldner doch noch zur Zahlung zu bewegen. Sodann muss meist innerhalb von zwei Wochen geklagt werden, ansonsten verfällt die vorläufige Vollstreckung wieder.
Wesentlich einfacher als in Deutschland gestaltet sich in den Niederlanden auch die Vollstreckung von Urteilen, vollstreckbaren Ausfertigungen etc. Wo in Deutschland für Vollstreckungen oftmals noch separate Genehmigungen vom Vollstreckungsgericht etc. von Nöten sind, bedarf es dessen in den Niederlanden nur in Ausnahmefällen. Der Gerichtsvollzieher kann also einen vollstreckbaren Titel in der Regel unverzüglich und ohne große Formalitäten vollstrecken und Pfändungen erwirken.
Verjährung: Wichtige Unterschiede
In Deutschland kann die Verjährung grundsätzlich nur dann gehemmt werden, wenn rechtzeitig Klage erhoben wird. Ein einfacher Brief, eine Mahnung etc., ist hierfür im Regelfall nicht ausreichend. Anders in den Niederlanden: die Hemmung der Verjährung kann bereits durch formloses Schreiben erfolgen und ist wirksam; Sie gilt bisweilen sogar als Unterbrechung.
Auch hier geht das niederländische Rechtssystem wesentlich pragmatischer und moderner vor als das deutsche Recht.
Arbeitsrecht Deutschland vs. Niederlande
Das niederländische Arbeitsrecht gilt im Vergleich zum deutschen Arbeitsrecht als wesentlich strenger. Kündigungen bedürfen im Regelfall einer vorherigen Erlaubnis der hiesigen Behörden, auch für kleine Firmen. Zudem sind meistens Abfindungen zu zahlen.
Bei langwierigen Krankheitsausfällen gilt zudem Obacht: der Arbeitgeber hat grundsätzlich 2 Jahre lang die Lohnfortzahlungen aus eigener Tasche zu zahlen; erst dann greifen die hiesigen, aus öffentlichen Mitteln finanzierten, Krankenzahlungen.
Fazit
Auch wenn beide Rechtssysteme im Kern viele Gemeinsamkeiten haben, gibt es doch bemerkenswerte Unterschiede. Daher Obacht bei etwaigen Rechtsgeschäften und rechtlichen Fragen im jeweils anderen Land. Bei Fragen stehen Ihnen die Kollegen von LexQuire gerne zur Verfügung.



