Personengesellschaften in den Niederlanden

| NL Law

Wie in Deutschland unterscheidet man in den Niederlanden zwischen Kapitalgesellschaften (vor allem NV (Aktiengesellschaft) und BV (entspricht einer GmbH) und Personengesellschaften. Bei letzteren sind drei Kategorien anzutreffen:

  1. Die BGB-Gesellschaft (maatschap)
  2. Die Gesellschaft mit eigenem Handelsnamen (Vennootschap onder firma – VOF)
  3. Die Kommanditgesellschaft (Commanditaire Vennootschap – CV)

Die Personengesellschaften haben gemeinsam, dass sie keine Rechtspersönlichkeit besitzen und die Gesellschafter für die Verbindlchkeiten unbeschränkt haften. Eine Ausnahme ist der Kommanditist bei der CV, der nur mit seiner Kapitaleinlage haftet. Das Fehlen der Rechtspersönlichkeit erklärt, warum Personengesellschaften in den Niederlanden selten vorkommen, obwohl die Personengesellschaft als solche im Rechtsverkehr auftreten kann und auch ein abgeschiedenes Unternehmensvermögen besitzen kann. Die niederländische Regierung hat vor einigen Jahren einen Gesetzentwurf zur Reform des Personengesellschaftsrecht vorgelegt, in dem Handelsgesellschaften als Rechtspersonen anzusehen waren, der Entwurf ist aber letztlich nicht verabschiedet worden.

Die Maatschap ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1655 ff. Burgerlijk Wetboek Boek 7A – BW) geregelt, die Regelungen zur VOF und CV finden sich im Handelsgesetzbuch (Art. 15 und Art. 19 Wetboek van Koophandel – WvK). Beide müssen im Handelsregister eingetragen sein. Ähnlich wie in Deutschland kann bei der VOF und der CV auf das Bürgerliche Gesetzbuch zurückgegriffen werden, soweit sich keine speziellen Regelungen im WvK finden.

Steuerrechtlich wird zwischen Offener (open) CV und Geschlossener (gesloten) CV unterschieden. Bei der geschlossenen CV können die Gesellschafterrechte nicht frei übertragen werden, während bei der offenen CV diese Möglichkeit besteht (dh es bedarf nicht der Zustimmung aller anderen Mitunternehmer (Art. 2 Abs. 3 Buchst. c Algemene Wet inzake rijksbelastingen – AWR)). Wegen der Übertragbarkeit der Mitunternehmeranteile wird die offene CV teilweise einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt, d.h. der Gewinnanteil, der auf die Kommanditisten entfällt, unterliegt der Körperschaftsteuer, während der unbegrenzt haftende Gesellschafter mit seinem Gewinnanteil aus der Gesellschaft der Einkommensteuer unterliegt.

Wie in Deutschland kann der Gesellschafter auch eine Kapitalgesellschaft sein, eine BV & Co. CV ist also möglich. Die Kapitalgesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinnanteil der Körperschaftsteuer.

Die Gesellschafter einer geschlossenen CV sind (unechte) Mitunternehmer, wenn die Gesellschaft ein Gewerbe betreibt. Sie sind also im Prinzip als Unternehmer anzusehen und erzielen Unternehmensgewinne. Ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, wird nach materiellen Gesichtspunkten beurteilt. Liegt keine unternehmerische Tätigkeit vor, werden die Gewinnanteile der Gesellschafter als Einkünfte aus Vermögen behandelt (Box 3).

Die Qualifizierung als echter Unternehmer ist in den Niederlanden von großer Bedeutung. Sie genießen verschiedene Steuervergünstigungen, die zu wesentlichen Steuererleichterungen auf der Ebene der Gewinnermittlung führen (Ondernemersaftrek – Steuerabzug für Unternehmer). Kommanditisten, die selber nicht unternehmerisch tätig werden, sondern lediglich Finanzmittel zur Verfügung stellen, sind zwar Unternehmer im Sinne des Einkommensteuergesetzes, werden aber nicht als echte Unternehmer angesehen und kommen daher nicht in den Genuß des Ondernemeraftreks. Sie erzielen aber Unternehmensgewinne, die der progressiven Einkommensbesteuerung unterliegen (Box 1).

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